Kosten bei Ihrer Fachanwältin für Familienrecht
In der Regel rechne ich nach dem Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) ab.
Im Einzelfall kann aber auch eine Honorarvereinbarung entweder als Stundenhonorar oder als Pauschalvergütung in Betracht kommen.
Im Einzelfall kann aber auch eine Honorarvereinbarung entweder als Stundenhonorar oder als Pauschalvergütung in Betracht kommen.
Erstberatung zum Festpreis
Die Beratungsgebühr bei einer Erstberatung beträgt maximal 190,- Euro zuzüglich der Auslagenpauschale in Höhe von 20,-- Euro und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Beratung dauert und wie hoch der Gegenstandswert ist.
Verzichten Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte, weil Sie glauben, sich anwaltliche Hilfe finanziell nicht leisten zu können. Es besteht vielfach die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie von mir bei Mandatserteilung. Diesen Antrag werde ich für Sie bei Gericht einreichen.
Dazu berate ich Sie gern. Sprechen Sie mich an.
Verzichten Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte, weil Sie glauben, sich anwaltliche Hilfe finanziell nicht leisten zu können. Es besteht vielfach die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie von mir bei Mandatserteilung. Diesen Antrag werde ich für Sie bei Gericht einreichen.
Dazu berate ich Sie gern. Sprechen Sie mich an.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Neue Adresse
Claudia Pfad
Wailandtstraße 20
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/423894
Telefax: 06021/5818858
E-Mail:
pfad@kanzlei-pfad.de